• Bewegen, spielen, geniessen mit Modulen vom Attraktionsverleih
    Bewegen, spielen, geniessen
  • Die große Clownsrutsche vom Attraktionsverleih
    Unsere große Clownsrutsche
  • Nostalgische Hütten, Buden und Karussells vom Attraktionsverleih
    Nostalgische Hütten, Buden und Karussells
  • Hüpfburgen in allen Formen und Farben vom AttraktionsVerleih
    Hüpfburgen in allen Formen und Farben

Seit über 20 Jahren sorgen wir mit unseren Attraktionen für das „I-Tüpfelchen“ auf den großen und kleinen Festen unserer Kunden. Mit einer breiten Angebotspalette für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gehören wir heute zu den führenden Attraktionsverleihern in Ostwestfalen.

Unser Ziel ist dabei seit unseren Anfängen das Gleiche geblieben:

Wir wollen dazu beitragen, dass Ihr Fest für Sie und Ihre Gäste zu einem unvergesslichen Erlebnis wird.

Dazu setzen wir konsequent auf Qualität in Beratung, Service, Abwicklung und Sicherheit.

Die hohe Qualität unseres Angebotes, sowie der gesamten Auftragsabwicklung bestätigen uns unsere Kunden in von uns durchgeführten Befragungen und in ihren Dankschreiben.

Wir freuen uns, dass sie deshalb immer wieder auf uns zurückgreifen.


Das tun wir für Ihre Sicherheit

Geräte

  • Sicherheit beginnt bei uns schon bei der Anschaffung. Wir setzen ausschließlich Qualitätsgeräte ein (keine Billigware). Viele unserer Attraktionen sind speziell für uns hergestellt worden.

  • Alle vorgeschriebenen Baubücher und TÜV Abnahmen sind selbstverständlich vorhanden.

  • Jedes Gerät wird nach der Veranstaltung sofort auf Beschädigungen überprüft und gereinigt.

  • Etwaige Beschädigungen werden durch Fachpersonal behoben.

  • Selbstverständlich sind alle Geräte, die durch unser Personal betreut werden, haftpflichtversichert.
    Zur Absicherung Ihres Festes empfehlen wir dennoch den Abschluss einer zusätzlichen Veranstaltungsversicherung.


Mitarbeiter

  • Unser Personal hat in der Regel eine pädagogische Fachausbildung oder verfügt über entsprechende Erfahrung im Veranstaltungsbereich.

  • Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft zur Absicherung unserer Mitarbeiter ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

  • Soweit erforderlich, sind unsere Mitarbeiter über die in § 43 Abs. 1 Nr. 1 Bundesinfektionsschutzgesetz genannten Tätigkeitsverbote und die Verpflichtungen im Umgang mit Lebensmitteln nach § 43, Absätze 2, 4 und 5 belehrt worden.


Erste Hilfe

  • Unsere Mitarbeiter verfügen in der Regel über eine Ersthelfer-Ausbildung.

  • Bei Kinderaktionen mit Personalbetreuung durch uns, haben wir spezielle Erste-Hilfe-Taschen für Kinder dabei, um eventuell auftretende kleinere Verletzungen wie Schürfwunden, Splitter, etc. vor Ort schnell versorgen zu können.