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AGB Attraktionsverleih

Bernward Schneider

§ 1 - Geltungsbereich

1. Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistung vorbehaltlos erbringen.

3. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

4. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.


§ 2 - Vertragsschluss

1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter stellen keine die Eigenschaften des Mietgegenstandes ergänzenden oder verändernden Beschreibungen dar. Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Mietgegenstände sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Beschreibungen im Rahmen unserer Angebote. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

2. Bestellt der Kunde die Ware im Fernabsatz, werden der Vertragstext sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Kunden per E-Mail zugesandt. Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht.

3. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufs- oder Mietvertrags unsererseits den Mietgegenstand nicht erhalten; unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Wir werden den Mieter unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Mietgegenstandes informieren und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden dem Mieter im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

4. Wir werden nur dann Vertragspartner, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine Angebotsvermittlung getätigt wird.

5. An Angebotsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.


§ 3 - Preise und Zahlungen

1. Der von uns angebotene Preis ist bindend. Die Preise sind in Euro und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

2. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Mieter Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3. Der Rechnungsendbetrag ist nach Beendigung der Aufbauarbeiten gegen Vorlage der Rechnung in bar oder per Scheck ohne Abzug von Skonto zu zahlen. Unsere Mitarbeiter sind inkassoberechtigt.

4. Der Mieter verpflichtet sich ab 2500,- Euro/Netto Auftragswert die Hälfte der Summe bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf unser Konto zu überweisen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und der Mieter hat eine Ausfallsentschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.

5. Bei Selbstabholung ist der Mietpreis im Voraus zu entrichten.


§ 4 - Selbstbetrieb

1. Bei Selbstbetrieb der Mietgegenstände durch den Mieter ist im Mietpreis keine Haftpflichtversicherung enthalten und der Betrieb geschieht auf eigenes Risiko des Mieters.

2. Abhol- und Rückgabezeit ist vorher zu vereinbaren. Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Transportrisiko. Der Mieter zahlt bei Abholung neben dem Mietpreis eine Kaution in Höhe von 100,- Euro in bar. Der Mieter verpflichtet sich bei Selbstabholung das Equipment zu dem vereinbarten Termin abzuholen und zurück zu bringen. Kommt es zu einer Verspätung auf Seiten des Mieters bei der Rückgabe, so hat der Mieter einen zusätzlichen vollen Tagesmietpreis zu zahlen. Eine verspätete Abholung, die nicht vom Vermieter zu vertreten ist, berechtigt den Mieter nicht zur Minderung des Mietpreises.

3. Der Mieter verpflichtet sich zum sachgerechten und sorgfältigen Umgang mit den Geräten gemäß der zusammen mit den Geräten ausgehändigten Gebrauchsanweisung. Er sorgt insbesondere für eine ausreichende Aufsicht bei der Benutzung der Mietgegenstände. Geschminkte Kinder dürfen bestimmte Aktionsgeräte nur benutzen, wenn es sich um wasserlösliche Schminke handelt. Eventuelle Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter hat bei der Benutzung der Mietsache darauf zu achten, dass bei bestimmten Witterungsverhältnisses (Sturm, Regen Schnee) die gemieteten Geräte nicht mehr genutzt werden können. In diesem Falle ist der Mieter nicht zur Minderung des Mietpreises berechtigt. Der Mieter hat insoweit selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Geräte nicht mehr genutzt werden. Bei einem Verstoß hiergegen haftet der Mieter in vollem Umfang.

4. Alle Schäden, die während des Selbstbetriebs an den Mietgegenständen entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich bei Selbstbetrieb die Mietgegenstände in einem sauberen, trockenen und ordnungsgemäßen Zustand zurück zu geben. Sollte dennoch eine Reinigung und Trocknung der Mietsache notwendig sein, so berechnen wir pauschal 50,- Euro für die Reinigung. Eventuelle Schäden hat der Mieter unverzüglich, spätestens bei Rückgabe der Mietsache anzuzeigen.


§ 5 - Pflichten des Mieters

1. Der Mieter sorgt für alle erforderlichen Genehmigungen zur Durchführung der Veranstaltung auf eigene Kosten. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren gehen zu Lasten des Mieters.

2. Für die Anlieferung der Mietgegenstände am Veranstaltungsort gewährleistet der Mieter einen ausreichend breiten und in der Höhe freien Anfahrtsweg für die Lieferfahrzeuge. Der Mieter übernimmt weiter die Gewähr für eine sichere und kostenlose Abstellmöglichkeit der mitgeführten Fahrzeuge.

3. Der Mieter übernimmt nach Ankunft der Mietgegenstände am Veranstaltungsort die Haftung für das komplett angemietete Equipment in Bezug auf Feuer-, Sturm-, Wasser-, Diebstahls- und Vandalismusschäden sowie Beschädigung durch Dritte. Der Mieter sorgt auch für die Bewachung des Equipments außerhalb der vereinbarten Betreuungszeit. Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

4. Die Aufstellfläche für das umseitig aufgeführte Equipment muss asphaltiert bzw. gepflastert und sauber sein. Rückstände von Schotter, Split oder Ähnlichem sind vom Mieter großräumig zu entfernen. Einige Geräte bauen wir auf Asche-, Split-, Schotter-, Lehmboden oder ähnlichen Untergrund nicht auf! Fragen Sie bitte nach.

5. Der Mieter stellt ausreichend Stromanschlüsse in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung. Die Stromanschlüsse stehen dem Vermieter und seinem Personal während der Aufbau-, Betreuungs- sowie während der gesamten Abbauzeit kostenfrei zur Verfügung. Der Mieter trägt darüber hinaus für ausreichende Beleuchtung Sorge.

6. Die Verpflegung unseres Bedienungspersonals im Rahmen des Üblichen stellt der Mieter auf eigene Kosten zur Verfügung. Alternativ berechnen wir eine Verpflegungspauschale von 30,- Euro/Tag pro Person. In der vereinbarten Betreuungszeit sind zwei Pausen von jeweils 15 Minuten enthalten. Ab 150 km einfache Wegstrecke stellt der Mieter je ein Hotelzimmer inklusive Frühstück für unsere Mitarbeiter zur Verfügung.


§ 6 - Nutzung der Mietsache

Das gemietete Equipment entspricht allen Sicherheitsvorschriften und ist, soweit vorgeschrieben, vom TÜV abgenommen. Soweit nicht anders vereinbart, ist eine Haftpflichtversicherung für das angemietete Equipment vorhanden.

Wettereinflüsse wie zum Beispiel Sturm, Regen oder Schnee haben auf die Mietdauer sowie den Mietpreis keinen Einfluss. Unser Personal ist berechtigt, den Betrieb der Mietgegenstände abzubrechen, wenn dies aufgrund der Wetterbedingungen erforderlich wird. In diesem Falle ist der Mieter nicht zur Minderung des Mietpreises berechtigt.

Den Anweisungen unseres Personals in Bezug auf das gemietete Equipment sind in jedem Falle Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung oder Ausschreitungen ist unser Personal berechtigt, den Betrieb der Mietgegenstände abzubrechen. In diesem Falle ist der Mieter nicht zur Minderung des Mietpreises berechtigt.

Die Mietgegenstände dürfen nur von gesunden und nüchternen Personen benutzt werden. Die Nutzung geschieht auf eigenes Risiko der Benutzer. Unser Personal ist berechtigt, ungeeigneten Personen die Nutzung der Mietgegenstände zu untersagen.

Bei Anbringen von Werbematerialien auf den Mietgegenständen, ist der Mieter dazu verpflichtet nur leicht entfernbares Klebematerial wie z.B. Power Strips, zu verwenden. Auf keinen Fall darf Klebstoff, Leim, Nägel, Heftzwecken oder sonstiges, schwer zu entfernendes Material verwendet werden.

Geschminkte Kinder dürfen bestimmte Aktionsgeräte nur benutzen, wenn es sich um wasserlösliche Schminke handelt. Eventuelle Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters.


§ 7 - Stornierung / Rücktritt

1. Der Mieter ist berechtigt, vom Mietvertrag vor Beginn der Mietzeit nach Maßgabe folgender Regelung zurückzutreten:

Erfolgt der Rücktritt mehr als 14 Tage vor dem Mietbeginn, zahlt der Mieter an den Vermieter als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen 50 % des vereinbarten Mietpreises.

Erfolgt der Rücktritt zwischen dem 07. und 14. Tag vor Mietbeginn, zahlt der Mieter an den Vermieter als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen 85 % des vereinbarten Mietpreises.

Erfolgt der Rücktritt ab dem 06. Tag vor Mietbeginn bis zum Mietbeginn, zahlt der Mieter an den Vermieter als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen 100 % des vereinbarten Mietpreises.

2. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.


§ 8 - Haftungsbeschränkung

1. Haftungsbeschränkung gegenüber Verbrauchern

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mieters, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Haftungsbeschränkung gegenüber Unternehmern

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mieters, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mieters resultieren, haften wir nur für den typischerweise entstehenden Schaden.


§ 9 - Gerichtsstand

Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständigen Gericht.


§ 10 - Sonstiges

1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Mieter uns gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Attraktionsverleih.com
Bernward Schneider
Mönkeweg 25

33659 Bielefeld